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Der Mutterpass: Ihr wichtigstes Dokument in der Schwangerschaft

Der Mutterpass ist ein einzigartiges Dokument im deutschen Gesundheitssystem, das jede Schwangere bei der ersten Vorsorgeuntersuchung von ihrem Frauenarzt oder ihrer Hebamme erhält. Dieses kleine Heft dokumentiert den gesamten Verlauf der Schwangerschaft: alle Untersuchungsergebnisse, Blutgruppe, Laborwerte, Ultraschallbefunde, Gewichtsverlauf, Blutdruckwerte und besondere Risikofaktoren. Tragen Sie den Mutterpass immer bei sich, da er im Notfall wichtige Informationen für das medizinische Personal enthält.

Der Mutterpass umfasst 16 Seiten und enthält Platz für zwei Schwangerschaften. Auf den ersten Seiten werden Ihre persönlichen Daten, Blutgruppe und serologische Befunde eingetragen. Die mittleren Seiten dokumentieren die Ergebnisse der einzelnen Vorsorgeuntersuchungen in einem übersichtlichen Raster (Gravidogramm). Die letzten Seiten sind für die Ultraschallbefunde und abschließende Angaben zur Geburt vorgesehen.

Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien

Die Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legen den Umfang der Vorsorge fest, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Die Vorsorge umfasst:

  • Erstuntersuchung (so früh wie möglich): Feststellung der Schwangerschaft, ausführliche Anamnese, gynäkologische Untersuchung, Blutdruckmessung, Gewichtsbestimmung, Urinuntersuchung, Blutentnahme (Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln-Titer, Lues-Suchtest, HIV-Test auf Wunsch, Hepatitis B), sowie Beratung zu Ernährung, Lebensführung und Geburtsort.
  • Regelmäßige Vorsorge (alle 4 Wochen, ab 32. SSW alle 2 Wochen): Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung (Zucker, Eiweiß), Abtasten des Fundusstand, Herztöne des Kindes (ab ca. 12. SSW mit Doppler), Lage des Kindes (ab 3. Trimester).
  • CTG-Kontrollen (ab 30. SSW bei Risikoschwangerschaften, ab 38. SSW routinemäßig): Kardiotokographie zur Überwachung der kindlichen Herztöne und der Wehentätigkeit.

Die drei Ultraschalluntersuchungen der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge drei Ultraschalluntersuchungen:

  • 1. Ultraschall (9.-12. SSW): Bestätigung der Schwangerschaft, Bestimmung des voraussichtlichen Geburtstermins anhand der Scheitel-Steiß-Länge, Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft, Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften. Dies ist der genaueste Zeitpunkt für die Terminbestimmung.
  • 2. Ultraschall (19.-22. SSW): Detaillierte Untersuchung der kindlichen Organe und Körperstrukturen (erweitertes Basis-Screening oder Organ-Screening). Messung von Kopfumfang, Bauchumfang und Oberschenkellänge. Überprüfung der Fruchtwassermenge und Plazentaposition.
  • 3. Ultraschall (29.-32. SSW): Wachstumskontrolle, Lage des Kindes, Fruchtwassermenge, Plazentaposition. Bei Auffälligkeiten werden zusätzliche Untersuchungen veranlasst.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sind als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) möglich, werden aber von der Krankenkasse nur bei medizinischer Indikation übernommen. Seit Januar 2021 ist das sogenannte „Babyfernsehen“ (3D/4D-Ultraschall ohne medizinische Notwendigkeit) in Deutschland verboten.

Mutterschutz und Elterngeld

Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) bietet Schwangeren und jungen Müttern umfassenden Schutz:

  • Beschäftigungsverbot vor der Geburt: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist. Während dieser Zeit dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten, können aber jederzeit aufhören.
  • Beschäftigungsverbot nach der Geburt: 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit darf die Mutter nicht arbeiten.
  • Mutterschaftsgeld: Während des Mutterschutzes erhalten gesetzlich Versicherte Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Tag) plus einem Arbeitgeberzuschuss bis zum vollen Nettogehalt.

Nach dem Mutterschutz beginnt die Elternzeit, die bis zu 3 Jahre dauern kann. Das Elterngeld beträgt 67% des Nettoeinkommens (mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat) und wird für 12 Monate gezahlt. Nimmt auch der Partner mindestens 2 Monate Elternzeit, verlängert sich der Anspruch auf insgesamt 14 Monate (Partnermonate). Das ElterngeldPlus ermöglicht es, den Bezugszeitraum bei halber Höhe auf bis zu 28 Monate zu strecken, was besonders für Teilzeitmodelle attraktiv ist.

Die Rolle der Hebamme in Deutschland

Das deutsche Hebammensystem ist international anerkannt und bietet Schwangeren eine einzigartige Form der Betreuung. Jede Frau in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, die von der Krankenkasse vollständig übernommen wird. Die Leistungen umfassen:

  • Schwangerschaftsvorsorge: Hebammen dürfen alle regulären Vorsorgeuntersuchungen durchführen (außer Ultraschall). Viele Frauen kombinieren Hebammen- und Arztvorsorge.
  • Geburtsvorbereitung: Kurse zur Vorbereitung auf Geburt und Wochenbett, Übungen zur Entspannung und Schmerzverarbeitung, Informationen zu Stillen und Neugeborenenpflege. Die Kosten für 7 Sitzungen werden von der Krankenkasse übernommen.
  • Geburtsbegleitung: Hebammen betreuen Geburten in Kliniken, Geburtshäusern und bei Hausgeburten.
  • Wochenbettbetreuung: In den ersten 10 Tagen nach der Geburt tägliche Hausbesuche, danach bis zu 12 Wochen lang bei Bedarf. Hilfe beim Stillen, Nabelpflege, Rückbildung und emotionale Unterstützung.

Es ist ratsam, sich möglichst früh in der Schwangerschaft (idealerweise bis zur 12. Woche) um eine Hebamme zu kümmern, da die Nachfrage in vielen Regionen Deutschlands das Angebot übersteigt. Ihre Frauenarztpraxis oder die örtliche Hebammenliste kann bei der Suche helfen.

Fetale Entwicklung nach Trimester

Erstes Trimester (Woche 1-12)

In den ersten zwölf Wochen werden alle wesentlichen Organe angelegt. Das Herz beginnt in der 6. Woche zu schlagen. Ab der 10. Woche spricht man vom Fötus statt vom Embryo. Bis zur 12. Woche misst der Fötus etwa 6 Zentimeter und wiegt rund 14 Gramm. Finger, Zehen und Gesichtszuge sind erkennbar. Dieses Trimester ist häufig von Übelkeit, Müdigkeit und Brustspannen begleitet.

Zweites Trimester (Woche 13-26)

Das zweite Trimester gilt als die angenehmste Phase der Schwangerschaft. Die Übelkeit lässt nach, die Energie kehrt zurück. Ab der 18.-20. Woche spüren die meisten Frauen die ersten Kindsbewegungen. Der Fötus entwickelt Hörvermögen und reagiert auf Geräusche von außen. Am Ende dieses Trimesters wiegt das Baby etwa 600 Gramm und ist rund 30 Zentimeter lang.

Drittes Trimester (Woche 27-40)

Im letzten Trimester wächst das Baby stark, reift die Lunge und bildet Fettpolster für die Wärmeregulierung nach der Geburt. Ab der 36. Woche dreht sich das Kind typischerweise in die Kopflage. Häufige Beschwerden der Mutter sind Sodbrennen, Rückenschmerzen, geschwollene Beine und Schlafstörungen. Ein reifes Neugeborenes wiegt in der 40. Woche durchschnittlich 3.200 bis 3.600 Gramm.

Ernährung in der Schwangerschaft

  • Folsäure: 400 Mikrogramm täglich, idealerweise bereits ab Kinderwunsch und mindestens bis zum Ende des ersten Trimesters. Reduziert das Risiko von Neuralrohrdefekten um bis zu 70%. Enthalten in grünem Blattgemüse, Hülsenfrüchten und Vollkornprodukten.
  • Eisen: 30 mg täglich in der Schwangerschaft. Eisenmangel ist die häufigste Mangelerscheinung. Quellen: rotes Fleisch, Hülsenfrüchte, Spinat. Vitamin C verbessert die Aufnahme.
  • Jod: 230 Mikrogramm täglich (besonders wichtig in Deutschland, da Jodmangelgebiet). Wichtig für die Schilddrüsenfunktion und Gehirnentwicklung des Kindes.
  • DHA (Omega-3): 200 mg täglich für die Gehirn- und Augenentwicklung. Fetter Fisch (Lachs, Hering, Makrele) 2-mal pro Woche.
  • Zu vermeiden: Rohmilchkäse, rohes Fleisch und roher Fisch, ungewaschenes Obst und Gemüse, Alkohol (kein sicherer Grenzwert bekannt), Koffein auf maximal 200 mg pro Tag begrenzen.

Wann sollten Sie ins Krankenhaus fahren?

Fahren Sie ins Krankenhaus oder rufen Sie Ihre Hebamme an, wenn:

  • Die Wehen regelmäßig alle 5 Minuten kommen und jeweils etwa 1 Minute dauern.
  • Die Fruchtblase geplatzt ist (Fruchtwasserabgang). Notieren Sie Uhrzeit und Farbe des Fruchtwassers.
  • Sie vaginale Blutungen haben.
  • Die Kindsbewegungen deutlich nachlassen.
  • Sie starke Kopfschmerzen mit Sehstörungen haben (mögliches Zeichen einer Präeklampsie).

Gewichtszunahme in der Schwangerschaft

Die empfohlene Gewichtszunahme während der Schwangerschaft hängt vom Ausgangs-BMI ab. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt folgende Richtwerte:

  • Untergewicht (BMI unter 18,5): 12,5 bis 18 kg Zunahme.
  • Normalgewicht (BMI 18,5-24,9): 11,5 bis 16 kg.
  • Übergewicht (BMI 25-29,9): 7 bis 11,5 kg.
  • Adipositas (BMI ab 30): 5 bis 9 kg.

Im ersten Trimester ist die Gewichtszunahme gering (1-2 kg). Ab dem zweiten Trimester nehmen die meisten Frauen etwa 300-500 Gramm pro Woche zu. Die Gewichtszunahme verteilt sich auf das Baby (3,2-3,6 kg bei Geburt), die Plazenta (500-600 g), das Fruchtwasser (800-1.000 g), das erhöhte Blutvolumen (1,5-2 kg), die vergrößerte Gebärmutter (1 kg), Brustgewebe (400-500 g) und mütterliche Fettreserven (3-4 kg).

Geburtsvorbereitungskurse

Geburtsvorbereitungskurse werden in Deutschland von Hebammen angeboten und von der Krankenkasse übernommen. Sie umfassen in der Regel 7 Sitzungen und behandeln folgende Themen:

  • Die verschiedenen Phasen der Geburt und was Sie erwartet
  • Atemtechniken und Entspannungsmethoden zur Schmerzbewältigung
  • Geburtspositionen und ihre Vor- und Nachteile
  • Schmerzlinderungsoptionen: PDA (Periduralanästhesie), Lachgas, Akupunktur, Wassergeburt
  • Stillen: Anlegetechniken, häufige Probleme und Lösungen
  • Neugeborenenpflege: Baden, Wickeln, Nabelpflege
  • Wochenbett: körperliche Veränderungen, Rückbildung, emotionale Anpassung

Es gibt verschiedene Kursformate: klassische wöchentliche Kurse, Wochenendkurse, Paarkurse (der Partneranteil wird allerdings nicht von der Kasse übernommen) und zunehmend auch Online-Kurse. Melden Sie sich frühzeitig an, idealerweise im zweiten Trimester, da beliebte Kurse schnell ausgebucht sind.

Geburtsorte in Deutschland

In Deutschland haben Schwangere verschiedene Möglichkeiten für den Geburtsort:

  • Krankenhaus mit Perinatalzentrum: Höchste Versorgungsstufe mit Neugeborenen-Intensivstation. Empfohlen bei Risikoschwangerschaften, Frühgeburten oder bekannten Komplikationen.
  • Geburtsklinik: Die häufigste Wahl in Deutschland. Gynäkologen, Anästhesisten und Hebammen sind rund um die Uhr verfügbar. PDA und Kaiserschnitt sind möglich.
  • Geburtshaus: Von Hebammen geführte Einrichtung mit wohnlicher Atmosphäre. Geeignet für komplikationslose Schwangerschaften. Keine PDA oder ärztliche Intervention vor Ort, bei Komplikationen erfolgt eine Verlegung ins Krankenhaus.
  • Hausgeburt: Eine Hebamme (oder zwei) betreut die Geburt zu Hause. In Deutschland entscheiden sich etwa 1-2% der Frauen für eine Hausgeburt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Die meisten Kliniken bieten Informationsabende und Kreißsaalbesichtigungen an. Nutzen Sie diese Angebote, um den für Sie passenden Geburtsort zu finden.

Wichtige Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

Neben den drei regulären Ultraschalluntersuchungen gibt es weitere wichtige Tests im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge:

  • Ersttrimester-Screening (11.-14. SSW): Kombiniert die Messung der Nackentransparenz (Nackenfalte) per Ultraschall mit einer Blutuntersuchung (PAPP-A und freies beta-hCG). Dieses Screening erkennt etwa 90% der Fälle von Trisomie 21 (Down-Syndrom). Die Kosten werden nicht von allen Krankenkassen übernommen (ca. 150-250 Euro als IGeL-Leistung).
  • Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT, ab 10. SSW): Bluttest der Mutter zur Analyse fetaler DNA-Fragmente. Erkennt Trisomie 21, 18 und 13 mit über 99% Genauigkeit. Seit Juli 2022 wird der NIPT in begründeten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Oraler Glukosetoleranztest (oGTT, 24.-28. SSW): Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), der etwa 5-8% der Schwangeren in Deutschland betrifft. Der Test wird von der Krankenkasse übernommen.
  • Streptokokken-B-Abstrich (35.-37. SSW): Screening auf Gruppe-B-Streptokokken im Genitalbereich. Bei positivem Befund wird unter der Geburt eine Antibiotikaprophylaxe verabreicht, um eine Übertragung auf das Neugeborene zu verhindern. Dieser Test ist eine IGeL-Leistung (ca. 20-30 Euro).

Häufig gestellte Fragen

Wie genau ist der errechnete Geburtstermin?
Der errechnete Termin nach der Naegele-Regel ist eine Schätzung. Nur etwa 4-5% der Babys kommen genau am errechneten Termin zur Welt. Die meisten Geburten finden zwischen der 37. und 42. Schwangerschaftswoche statt. Der Ultraschall im ersten Trimester liefert die genaueste Terminbestimmung.
Was steht alles im Mutterpass?
Der Mutterpass dokumentiert den gesamten Schwangerschaftsverlauf: Blutgruppe, serologische Befunde, Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen (Gewicht, Blutdruck, Fundusstand, kindliche Herztöne), Ultraschallbefunde, Laborwerte und besondere Befunde. Er umfasst 16 Seiten und sollte immer mitgeführt werden.
Wie lange dauert der Mutterschutz in Deutschland?
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Während des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe Ihres Nettogehalts.
Wann sollte ich mich um eine Hebamme kümmern?
So früh wie möglich, idealerweise bis zur 12. Schwangerschaftswoche. In vielen Regionen Deutschlands besteht ein Hebammenmangel, sodass eine frühe Suche wichtig ist. Ihre Frauenarztpraxis, die Hebammenliste Ihrer Stadt oder Online-Portale wie ammely.de können bei der Suche helfen.
Welche Ultraschalluntersuchungen zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt drei Ultraschalluntersuchungen: den Erst-Ultraschall (9.-12. SSW) zur Terminbestimmung, den Organ-Ultraschall (19.-22. SSW) zur Feindiagnostik und den Wachstums-Ultraschall (29.-32. SSW). Zusätzliche Untersuchungen werden nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt 67% des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat, für 12 Monate. Nimmt der Partner mindestens 2 Monate Elternzeit, erhöht sich der Anspruch auf 14 Monate. Das ElterngeldPlus halbiert die monatliche Höhe, verdoppelt aber den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate.