🧾 Mehrwertsteuer-Rechner
Mit diesem kostenlosen Mehrwertsteuer-Rechner berechnen Sie die MwSt auf jeden Betrag – ob 19 % Normalsatz oder 7 % ermäßigter Satz. Geben Sie einen Nettobetrag ein, um die MwSt aufzuschlagen, oder einen Bruttobetrag, um die MwSt herauszurechnen. Das Ergebnis zeigt Ihnen sofort den Nettobetrag, den MwSt-Anteil und den Bruttobetrag – ideal für Rechnungen, Angebote und die schnelle Preiskalkulation.
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer (MwSt) – offiziell Umsatzsteuer (USt) genannt – ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen in Deutschland erhoben wird. Sie wird auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette berechnet, wirtschaftlich trägt sie jedoch der Endverbraucher. Unternehmen führen die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab und können im Gegenzug die selbst gezahlte Vorsteuer abziehen. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer synonym verwendet; das Umsatzsteuergesetz (UStG) kennt jedoch nur den Begriff Umsatzsteuer.
Aktuelle MwSt-Sätze in Deutschland
In Deutschland gelten zwei MwSt-Sätze:
- 19 % Normalsatz (Regelsteuersatz): Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen – darunter Elektronik, Kleidung, Möbel, Handwerkerleistungen, Beratung und Telekommunikation.
- 7 % ermäßigter Steuersatz: Er gilt unter anderem für Lebensmittel (außer Getränke und Restaurantbesuche), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen, Schnittblumen sowie Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen.
Einige Leistungen sind umsatzsteuerbefreit – etwa ärztliche Heilbehandlungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie bestimmte Bildungsangebote. Bei steuerbefreiten Umsätzen entfällt in der Regel auch der Vorsteuerabzug.
MwSt berechnen: Netto zu Brutto
Um von einem Nettobetrag zum Bruttobetrag zu gelangen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Faktor 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %):
Formel: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100)
Beispiel mit 19 %: Ein Nettobetrag von 500,00 € ergibt 500,00 × 1,19 = 595,00 € brutto. Der MwSt-Anteil beträgt 95,00 €.
Beispiel mit 7 %: Ein Nettobetrag von 200,00 € ergibt 200,00 × 1,07 = 214,00 € brutto. Der MwSt-Anteil beträgt 14,00 €.
MwSt herausrechnen: Brutto zu Netto
Wenn Sie den Nettobetrag aus einem Bruttobetrag ermitteln möchten, teilen Sie durch den entsprechenden Faktor:
Formel: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100)
Beispiel mit 19 %: Ein Bruttobetrag von 1.190,00 € ergibt 1.190,00 ÷ 1,19 = 1.000,00 € netto. Die enthaltene MwSt beträgt 190,00 €. Ein häufiger Fehler ist, einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen – das führt zu einem falschen Ergebnis.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Selbstständige und Unternehmen mit geringem Jahresumsatz können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen: Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr durfte 22.000 € nicht überschreiten, und der Umsatz im laufenden Jahr darf voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten. Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und dürfen im Gegenzug keine Vorsteuer geltend machen. Für Endkunden kann das einen Preisvorteil bedeuten; für Geschäftskunden ist der fehlende Vorsteuerabzug dagegen ein Nachteil.
Vorsteuerabzug für Unternehmen
Regelbesteuerte Unternehmen können die Vorsteuer – also die auf Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer – beim Finanzamt geltend machen. Dadurch wird die Umsatzsteuer für Unternehmen zum Durchlaufposten: Nur die Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer wird an das Finanzamt abgeführt (oder erstattet, falls die Vorsteuer höher ist). Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 UStG.
MwSt auf Rechnungen
Eine ordnungsgemäße Rechnung nach dem UStG muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang der Leistung
- Nettobetrag, angewandter Steuersatz (19 % oder 7 %) und MwSt-Betrag
- Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen: Hier genügen der vollständige Name und die Anschrift des Leistenden, das Rechnungsdatum, die Leistungsbeschreibung sowie der Bruttobetrag mit Angabe des Steuersatzes.
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse Charge
Bei Warenlieferungen an Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat greift die innergemeinschaftliche Lieferung: Der Verkäufer stellt die Rechnung netto ohne MwSt aus, sofern der Käufer eine gültige USt-IdNr. nachweist. Die Umsatzsteuer wird dann im Bestimmungsland vom Käufer geschuldet. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Unternehmen kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) zum Einsatz: Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, der die Umsatzsteuer in seiner Steuererklärung anmeldet und – sofern vorsteuerabzugsberechtigt – gleichzeitig als Vorsteuer geltend macht.
Häufige Fehler bei der MwSt-Berechnung
Einer der häufigsten Fehler besteht darin, den falschen Steuersatz anzuwenden. Nicht alle Lebensmittel unterliegen dem ermäßigten Satz: Getränke (außer Leitungswasser und Milch) werden mit 19 % besteuert. Ebenso gilt für Speisen zum Mitnehmen der ermäßigte Satz, während Speisen, die vor Ort verzehrt werden, dem Normalsatz von 19 % unterliegen.
Ein weiterer Fehler betrifft das Herausrechnen der MwSt: Viele teilen den Bruttobetrag einfach durch 19 — das ist falsch. Korrekt teilen Sie durch 1,19 (bzw. 1,07 beim ermäßigten Satz), um den Nettobetrag zu erhalten.
Verwandte Rechner
Entdecken Sie weitere kostenlose Tools: Hypothekenrechner · Prozentrechner · BMI-Rechner · Altersrechner